Transparente Verwaltung

Verantwortlicher für die Korruptionsvorbeugung und Transparenz

 

Verweise auf das Dekret

Art. 43, c.1 d.lgs 33/2013

Aktualisierung

Rechtzeitig


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Ernennung des Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung in der Gemeindeverwaltung Download file

Letzte Aktualisierung: 28.11.2014