Diese Erklärung bestätigt, dass keine rechtlichen, beruflichen oder persönlichen Hindernisse vorliegen, die die Person daran hindern, das Amt des einzigen Projektverantwortlichen (EPV) ordnungsgemäß auszuüben. Sie dient der Sicherstellung der Eignung und Unabhängigkeit der benannten Person für diese verantwortungsvolle Position.