Die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Ausführung bestätigt, dass eine vertraglich vereinbarte Leistung – z. B. ein Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsauftrag – gemäß den technischen und qualitativen Vorgaben vollständig, fristgerecht und mängelfrei erbracht wurde. Sie dient häufig als Voraussetzung für die Schlusszahlung oder als Nachweis gegenüber Dritten (z. B. bei künftigen Ausschreibungen).