Die Verordnung über die Festsetzung der Verwaltungsstrafen bei Übertretung von Gemeindeverordnungen dient der rechtlichen Grundlage zur Sanktionierung von Verstößen gegen gemeinderechtliche Vorschriften. Sie definiert, in welchen Fällen und in welchem Umfang Verwaltungsstrafen verhängt werden können, wenn Bürgerinnen und Bürger gegen Bestimmungen lokaler Verordnungen – etwa in den Bereichen Sicherheit, Ordnung, Umwelt, Bauwesen oder Verkehr – verstoßen.
Die Verordnung legt fest, wie die Strafrahmen ausgestaltet sind, nach welchen Kriterien die Höhe der Geldstrafen bemessen wird und welche Behörden für das Verfahren zuständig sind. Sie enthält Regelungen zum Verwaltungsstrafverfahren, einschließlich Anhörungspflichten, Fristen, Zustellung und Rechtsmittelmöglichkeiten.
Ziel dieser Verordnung ist es, eine einheitliche und nachvollziehbare Praxis im Umgang mit Verstößen sicherzustellen, präventiv zu wirken und gleichzeitig den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Damit unterstützt sie die Durchsetzung der kommunalen Ordnung und trägt zur Rechtssicherheit für Bürgerinnen und Bürger wie auch für die Verwaltung bei.