Nutzungsbedingungen - Besetzung öffentlichem Grund

Regelt die zeitweise Nutzung öffentlicher Flächen (z. B. für Stände, Baugeräte) durch Dritte. Genehmigungspflichtig und an Auflagen gebunden.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

09.07.2025

Beschreibung

Die Nutzungsbedingungen für die Besetzung öffentlichen Grundes regeln, unter welchen Voraussetzungen öffentliche Flächen (z. B. Straßen, Gehwege, Plätze) zeitweise durch Private, Unternehmen oder Veranstalter genutzt werden dürfen. Dazu zählen etwa das Aufstellen von Tischen, Verkaufsständen, Containern oder Baugerüsten. Die Nutzung ist in der Regel genehmigungspflichtig und an bestimmte Auflagen gebunden – etwa zur Dauer, zum Zweck, zur Sicherheit und zur Rücksichtnahme auf den öffentlichen Verkehr. Ein Verstoß kann zu Bußgeldern oder dem Entzug der Genehmigung führen.

Datei

Kontakt

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

09.07.2025

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 09.07.2025, 08:32 Uhr

Kategorien

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.