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Neufestsetzung der Steuersätze der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) ab 01.01.2026
13.03.2026
Die Neufestsetzung der Steuersätze der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) ab 01.01.2026 bedeutet, dass eine Gemeinde ihre Hebesätze, Freibeträge und Sonderregelungen für die Immobiliensteuer neu festlegt, sodass diese ab dem Steuerjahr 2026 gelten. Die GIS ist eine kommunale Steuer auf Immobilien in Südtirol. Die Entscheidung darüber trifft in der Regel der Gemeinderat durch einen formellen Beschluss.
Zuletzt aktualisiert: 13.03.2026, 12:00 Uhr