GR-Beschluss Nr. 4 vom 26.02.2026 - Steuersätze ab 01.01.2026

Neufestsetzung der Steuersätze der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) ab 01.01.2026

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Veröffentlichungsdatum

13.03.2026

Beschreibung

Die Neufestsetzung der Steuersätze der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) ab 01.01.2026 bedeutet, dass eine Gemeinde ihre Hebesätze, Freibeträge und Sonderregelungen für die Immobiliensteuer neu festlegt, sodass diese ab dem Steuerjahr 2026 gelten. Die GIS ist eine kommunale Steuer auf Immobilien in Südtirol. Die Entscheidung darüber trifft in der Regel der Gemeinderat durch einen formellen Beschluss.

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Veröffentlichungsdatum

13.03.2026

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Zuletzt aktualisiert: 13.03.2026, 12:00 Uhr

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